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Abrechnung

Wer übernimmt die Kosten der Senioren-Assistenz Köln?

Sofern ein Pflegegrad vorliegt, bezahlt die Pflegekasse die Leistungen. Hier gibt es zwei Abrechnungsmöglichkeiten.

Pflegekasse

1. Entlastungsleistungen

Diese werden mit 125,00 € monatlich erstattet. Nicht in Anspruch genommene Entlastungsleistungen können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden, danach verfallen sie.

2. Verhinderungspflege

Die Erstattung über die Verhinderungspflege erfolgt, wenn der Kunde eine Pflegeperson hat und diese aus privaten oder beruflichen Gründen an der Betreuung/Pflege verhindert ist. Die Verhinderungspflege kann nicht übertragen werden und verfällt zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. 

Ausführliche Informationen zu den Pflegegraden erhalten Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/pflegeleistungen-zum-nachschlagen-731888

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Privatzahler

Sollten Sie keinen Pflegegrad haben, können Sie die Rechnungen der Senioren-Assistenz Köln in Ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.

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